Gesetzlicher Auftrag
"Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären", besagt der Paragraf 8 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung.